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Frage: Wir betreiben in unserer Firma etliche Mikrowellen des gleichen Typs mit integriertem Grill. Das Baujahr ist 2013. Während die Erstprüfungen in Ordnung waren, fielen bei der jährlichen Wiederholungsprüfung dann einige Geräte durch schlechte Isolationswiderstände (< 1 MΩ) auf. Die Ableitströme waren mit Werten von < 1 mA in Ordnung. Dies habe ich beim Hersteller bemängelt, die betreffenden Geräte wurden anstandslos ersetzt.
Bei den nächsten Wiederholungsprüfungen gab es dann immer wieder einige Geräte, die aufgrund von schlechten Isolationswiderständen durchfielen und außer Betrieb genommen werden mussten. Auch diesen Sachverhalt habe ich dem Hersteller mitgeteilt. Dieser berief sich dann auf die in der VDE 0701/0702 getroffenen Festlegung, dass für Geräte mit Heizelementen ein Isolationswiderstand von 0,3 MΩ noch zulässig ist, und somit die Geräte weiter betrieben werden können. Das sehe ich nicht so, da ja die Heizung zum Zeitpunkt der Prüfung nicht eingeschaltet ist und sich somit nicht im Prüfstromkreis befindet. Die Festlegung […]
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