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Zu jeder Zeit muss bei einer Anlage die elektrische Sicherheit gewährleistet sein. Damit bei Instandsetzungen und nach Reparaturen keine „Sicherheitslücke“ entsteht, muss nach einer Instandsetzung nachgewiesen werden, dass die Arbeit nicht nur die Funktion wieder hergestellt hat, sondern auch die Sicherheit weiterhin gegeben ist.

Die Prüfung nach Instandsetzung ist nur in der DIN VDE 0105-100 (VDE 0105-100) [1] im Abschnitt 7.3.4 mit einem Satz beschrieben: „Der ordnungsgemäße Zustand instandgesetzter Anlagenteile ist vor der Wiederinbetriebnahme durch zweckentsprechende Funktions- und Nachweisprüfungen und die notwendigen Einstellungen sicherzustellen.“ Mit diesem Satz wird also die prüfende Elektrofachkraft beauftragt, alles notwenige zu tun, um elektrische Gefährdungen auszuschließen. Dabei kann grundsätzlich alles genutzt werden, was in den einzelnen Prüf-Normen beschrieben ist:

Erstprüfung von elektrischen Anlagen in der DIN VDE 0100-600 (VDE 0100-600) [2];

Wiederholungsprüfung von elektrischen Anlagen in der DIN VDE 0105-100/A1 (VDE 0105-100/A1) [3] und

elektrische Ausrüstung von Maschinen in der DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1) [4].

Allerdings brauchen nicht immer […]

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