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Frage:Blei-Antriebsbatterien kommen in fast jeder gewerblichen oder industriellen Firma vor, meistens als Energiespeicher für Flurförderzeuge. In der Praxis zeigt sich, dass im Gegensatz zu den klar regulierten Ladegeräten bei den Batterien oft keine normierten Prüfungen durchgeführt werden. Kommt das Wechseln von Batterien einer Wiedermontage gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gleich? Bedingt das Wechseln von Batterien somit eine sicherheitstechnische Prüfung?

Antwort:Die Anfrage ist im Zuge der steigenden Anwendung von Batteriesystemen eine äußerst berechtigte und interessante Frage. Batterien von Flurförderzeugen werden in der Praxis selten systematisch und wiederkehrend geprüft. Brände und auch Unfälle durch überkochende und auch explodierende Batterien sind allerdings bekannte Ereignisse. Der Anfragende fragt, ob das Wechseln von Batterien einer Wiedermontage gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gleichkommt und dies eine sicherheitstechnische Prüfung bedingt. In dieser Beziehung möchte ich darauf verweisen, dass wiederkehrende Prüfungen aus verschiedenen rechtlichen Gründen durchgeführt werden müssen. Diese können u. a. sein:

Arbeitssicherheit (Schutz vor Personenschäden);

Schutz vor Sachschäden insbesondre Brandschäden;

Qualitätssicherung (Schutz […]

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