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Das Bundeskartellamt hat einen Ausweg im Streit um die künftige Nutzung der UKW-Antennen aufgezeigt, über die rund 40 öffentlich-rechtliche und private Radiosender in Deutschland ihre Programme ausstrahlen. Die Beschlussabteilung der Behörde kam zu dem Schluss, dass die Preise für die Antennennutzung nicht allein wegen eines Wechsels der Eigentümer erhöht werden dürften.

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