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Ist eine Mietwohnung bis Silvester noch nicht mit Rauchwarnmeldern ausgestattet, sollte sich der Mieter jetzt an seinen Vermieter wenden. Bewohnt ein Eigentümer seine Immobilie, muss er ebenfalls Raumwarnmelder anbringen, wie BVBF Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. berichtet. Die Landesbauordnungen legen dabei folgendes fest: „Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. (…) Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den Mietern oder sonstigen Nutzungsberechtigten, es sei denn, die Eigentümerin oder der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.“ Anders ausgedrückt: Der Eigentümer ist für die fachgerechte Installation, der Mieter in der Regel für die Wartung zuständig. In Neubauten sowie bei Grundsanierungen und Umbauten mussten bereits seit Mitte 2016 in Brandenburg und seit Anfang 2017 in Berlin Rauchwarnmelder eingebaut werden, während für Bestandsbauten eine Übergangsfrist gilt, die am 31. Dezember 2020 endet.
Rauchwarnmelder in Wohnungen erhöhen die Sicherheit
Für einen umfassenden Brandschutz empfiehlt der BVBF auch […]

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