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Die Abschiebung Gefährders Sami A. nach Tunesien sorgt weiterhin für Diskussionen. Der Ex-Leibwächter von Terrorfürst Osama Bin Laden war am Freitag in das nordafrikanische Land abgeschoben worden, dabei hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen die Aktion für „grob rechtswidrig“ erklärt – denn Sami A. könnten in Tunesien Folter und sogar die Todesstrafe drohen.

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