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Um durch maximal sichere Produkte höchste Anwendersicherheit zu gewährleisten, müssen die Hersteller bei der Entwicklung und Fertigung tragbarer Leitern die Konstruktionsvorgaben der europäischen Norm EN 131 einhalten. Nach der bereits seit Januar 2018 geltenden Reform der Teile 1 bis 3 sind am 1. Juni 2020 auch die Änderungen der Norm für Teil 4 in Kraft getreten, der sich auf Ein- oder Mehrgelenkleitern wie Teleskop- und Vielzweckleitern bezieht.

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