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Christoph Mayr hat mit einem höchst umstrittenen Urteil die deutsche Abschiebepraxis geprägt wie kaum ein zweiter Richter: 2010 entschied er, dass Deutschland einem Flüchtling keinen Schutz gewähren muss, wenn die Anschlagsgefahr in seiner Heimat „nur“ bei 1:800 liegt. Mit FOCUS Online spricht Mayr erstmals öffentlich über das Urteil, auf das sich viele Verwaltungsgerichte bis heute berufen.Von FOCUS-Online-Reporter Göran Schattauer
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