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Rückkehrrecht in Vollzeit: Diese Ansprüche sollen Sie künftig haben
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- Eset sichert Kleinst- und Homeoffice-Betriebe ab
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- Compliance hat im Mittelstand oft Vorrang vor IT-Sicherheit
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- AMD veröffentlicht Updates für Schwachstellen in Grafiktreiber
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- Vorratsdatenspeicherung: Faeser sieht sich durch Urteil bestärkt
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- Sicherheitslücke bei Webex-Instanz der Bundeswehr geschlossen
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Die Große Koalition will ab Januar 2019 das Recht auf Teilzeit mit Rückkehr in Vollzeit einführen. Wie funktioniert das im Detail? Und gilt der Anspruch für alle? Antworten auf die wichtigsten Fragen.
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