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Frage:Ich habe Fragen zur Wiederholungsprüfung nach DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1) zum Nachweis der Abschaltbedingung von Motoren und zur Schutzleiterwiderstandsprüfung. Es gibt dafür Vorgaben, die Abschaltbedingungen als Messung oder Berechnung nachzuweisen. Bei den Messverfahren, ob Schutzleiterwiderstand oder Schleifenwiderstandsmessung, müssen ja der Klemmkasten eines jeden Motors geöffnet und teilweise Adern abgeklemmt werden (passive Messung). Die Messung des RPE soll bei abgeklemmtem Schutzleiter durchgeführt werden, um auch wirklich nur den Leiterwiderstand zu messen. Bei der passiven Messung der Schleifenimpedanz soll mittels Verbindung von RPE und RA die Leiterschleife gemessen werden. Für die nachfolgende Berechnung muss dann die Kabellänge eines jeden Motors ausgemessen werden. Entscheidet man sich für die direkte Schleifenimpedanzmessung, müsste diese ja theoretisch an jedem Motor (entferntester Punkt) bei abgeklemmtem Motor durchgeführt werden. Wie sollen die Vorgaben bei Werkzeugmaschinen und Bearbeitungszentren mit unzähligen Motoren wirtschaftlich umgesetzt werden?

Antwort:Grundsätzlich wird bei einer Wiederholungsprüfung von Maschinen die DIN VDE 0105-100 (VDE 0105-100)[1] angewendet. Die […]

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