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Frage: Wie ist die an mehreren Stellen angegebene „regelmäßige Schulung“ befähigter Personen aufzufassen? Wie lang sollte der Zeitraum zwischen zwei Schulungen maximal sein? Die Aussagen, die selbst von Anbietern solcher Schulungen kommen, reichen von Jahresunterweisung bis zu „nichtunbedingt mehr als drei Jahre“. Ich würde gern an den bisherigen Jahresunterweisungen festhalten, da unsere Monteure viel in Abwasseranlagen arbeiten und diese Ex-Anlagen auch prüfen müssen. Wenn unser Geschäftsleiter aber nun Schulungen alle zwei Jahre festlegt, wie ist dann der Sachverhalt?
Antwort: Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) [1] verpflichtet den Arbeitgeber, diese Prüfungen zu veranlassen. Der trägt die Verantwortung dafür, dass die Anlage rechtzeitig, in erforderlichem Umfang und mit qualifiziertem Sachverstand geprüft wird. Nicht selten fehlt es ihm jedoch an einer dafür unerlässlichen Fähigkeit – dem fachspezifischen Beurteilungsvermögen. Dann muss ein dazu Fähiger beratend einspringen.
Dem Prüfer trägt die BetrSichV auf, seine Qualifikation nachzuweisen und ein Prüfergebnis zu liefern, anhand dessen ein sicherer Zustand mindestens bis zur […]
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