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Frage:
Wir haben den Auftrag zur Planung, Fertigung und Inbetriebnahme einer NSHV für einen Trafo mit 1 600 kVA. Die Zuleitungskabel von der Trafostation werden bauseitig verlegt und sind von uns beidseitig anzuschließen. Die Trafostation ist nicht unser Lieferanteil. Der Lieferant stellt zehn NH-Sicherungs-Lastschaltleisten zur Verfügung. Es werden dafür zehn Parallelkabel NYCWY 3∙150/150 vorgesehen. Unserer Meinung nach dürften die Kabel nicht einzeln abgesichert werden, sofern keine Sicherungsüberwachung vorhanden ist, die eine Gesamtabschaltung bewirkt. Siehe DIN VDE 0100-430 (VDE 0100-430). Hinzu kommt, dass der Kurzschlussschutz beachtet werden muss. Wie sehen Sie das?
Antwort:
Bei der Parallelverlegung von Kabeln und Leitungen ist neben DIN VDE 0100-430 (VDE 0100-430) [1] auch die DIN VDE 0298-4 (VDE 0298-4) [2] zu beachten.
Soll eine einzelne Schutzeinrichtung mehrere parallel geschaltete Leiter gegen Überlast schützen, müssen die Bedingungen aus Abschnitt 4.3.3 von DIN VDE 0298-4 (VDE 0298-4) [2] eingehalten werden. Eine gemeinsame Schutzeinrichtung zum Schutz aller Leiter gegen Überlast ist nur […]
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