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Absturzunfälle waren insbesondere dann zu beklagen, wenn die Sicherungssysteme bei der Verwendung von PSAgA zu wechseln waren (z. B. beim Übersteigen vom Mastschaft auf die Traverse) und ein ununterbrochener Schutz gegen Absturz nicht gewährleistet war. Ebenfalls ist festzustellen, dass in seltenen Ausnahmefällen trotz vorhandener und angelegter PSAgA diese von den Versicherten nicht konsequent benutzt wurden.

Den betroffenen Betrieben der Energieversorgung und Leitungsbauunternehmen ist ein Lob auszusprechen. Gefährdungsbeurteilungen für das Besteigen von und Arbeiten auf Freileitungen und die zu ergreifenden Schutzmaßnahmen liegen umfangreich vor. Moderne, dem Einsatzzweck angepasste PSAgA kommt zum Einsatz und die Beschäftigten werden wiederkehrend qualifiziert und unterwiesen.

Ausnahmen vom Schutz 
sind nicht zulässig!
Bereits die DGUV Information 203-047 „Schutz gegen Absturz beim Bau und Betrieb von Freileitungen“ [1] hatte zwingend die Verwendung von Maßnahmen zum Schutz gegen Absturz für alle Besteige- und Arbeitsvorgänge, für alle Personen, bei jeder Witterungslage und für beliebige Randbedingungen eingefordert. Seit Juli 2018 erhebt die TRBS 2121 […]

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