MoneyTiming: Aktuelle Beiträge
- NIS2 macht Cybersecurity zur Pflicht
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Sicherheitslücken beim „Keyless-Go-System“ – Hammer-Urteil: Bei Auto-Einbruch per Funksignal muss Versicherung nicht zahlen
- Qualys bietet ein globales MSSP-Portal an
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- Anwendungssicherheit ist ein blinder Fleck bei Führungskräften
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Sicherheitslücken beim „Keyless-Go-System“ – Hammer-Urteil: Bei Auto-Einbruch per Funksignal muss Versicherung nicht zahlen
- 20 Jahre alte Lücke ermöglicht Angreifern das Auslesen von Daten
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Sicherheitslücken beim „Keyless-Go-System“ – Hammer-Urteil: Bei Auto-Einbruch per Funksignal muss Versicherung nicht zahlen
- Anbieter dürfen keine unsicheren Kennwörter mehr zulassen
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- Überwachung vs. Datenschutz: Die Auswirkungen von Abschnitt 702
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Sicherheitslücken beim „Keyless-Go-System“ – Hammer-Urteil: Bei Auto-Einbruch per Funksignal muss Versicherung nicht zahlen
- Sicherheitsmaßnahmen beim Einsatz von Fernwartungssoftware
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- Dell erweitert seine Cyberresilienz
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- Ransomware-Angriffe zielen zunehmend auf Datendiebstahl ab
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- Anzeichen für eine Zero-Day-Schwachstelle bei Zyxel-Geräten
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- Archivierte Apache-Projekte sind eine Gefahr
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- Was ist Confidential Computing?
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- Ist meine Datensicherung auch NIS2-konform?
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- Malware-Schutz für Windows in Intune steuern
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- Wird die Vorratsdatenspeicherung eingefroren oder nicht?
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- Angreifer können über Ghostscript Schadcode einschleusen
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- Verbraucherbetrug im elektronischen Handel
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- Gefährliche Schwachstelle im Linux-Kernel
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- CISA warnt vor aktiver Ausnutzung von Sicherheitslücken bei GitLab
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Sicherheitslücken beim „Keyless-Go-System“ – Hammer-Urteil: Bei Auto-Einbruch per Funksignal muss Versicherung nicht zahlen
- Täglich mehrere kritische Cybervorfälle in Unternehmen
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Sicherheitslücken beim „Keyless-Go-System“ – Hammer-Urteil: Bei Auto-Einbruch per Funksignal muss Versicherung nicht zahlen
Ein Pilot aus Baden-Württemberg wurde Opfer eines „modernen“ Diebstahls. Die Täter öffneten sein Auto mit Hilfe eines Funksignals und machten Beute von mehreren tausend Euro. Die Versicherung zahlte nicht und siegte vor Gericht. Die Begründung lässt aufhorchen.Von FOCUS-Online-Reporter Göran Schattauer
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