MoneyTiming: Aktuelle Beiträge

Arbeitsauftrag: Ein Montageunternehmen hatte im Rahmen der Umstellung eines Mittelspannungsnetzes von 10 kV auf 20 kV vom Netzbetreiber den Folgeauftrag zur kompletten Demontage einer Trafostation erhalten. Die Trafostation bildete nach der Umstellung des ersten Ringnetzes auf 20 kV die Querverbindung zwischen beiden Ringen und konnte nun demontiert werden. Es sollten die Kunden- und ebenso die Netzbetriebsseite der Mittel-/Niederspannungsanlage entfernt werden. Die Umstellung des ersten Ringes war durch das gleiche Montageunternehmen vorgenommen worden. Eine Durchführungserlaubnis (früher Arbeitserlaubnis) wurde zuvor nicht eingeholt, da man – wie bei dem vorangegangenen Arbeitsauftrag – von einer freigeschalteten Anlage ausging. Der Anlagenverantwortliche hatte keine Kenntnis von den Arbeiten.

Unfallhergang: Das Montageteam mit fünf Mitarbeitern und einem Arbeitsverantwortlichen begann also, ohne Kontaktaufnahme mit dem Netzbetrieb mit den Arbeiten. Der Arbeitsverantwortliche ging davon aus, dass – wie bei den vorherigen Arbeiten – mit den oberen Abgängen die Anlage vollständig freigeschaltet war.

Die fünf Sicherheitsregeln wurden nicht durchgeführt. Eine noch in […]

Artikel lesen


}

Kommentieren ist momentan nicht möglich.

Suchen

MoneyTiming: Weitere Artikel