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Sicherungsrichtlinien im Umgang mit Bargeld
Die Sicherungsrichtlinien für Banken, Sparkassen und sonstige Zahlstellen (VdS 2472) werden von den neu erarbeiteten Sicherungsrichtlinien Bargeld abgelöst und auf alle Unternehmen ausgeweitet, die mit Bargeld umgehen. Dabei sind auch Erfahrungen der Polizei, Versicherungswirtschaft und der Hersteller von Geldautomaten und Sicherungssystemen zu neuen Tatzielen und Tätermethoden miteingeflossen. Statt auf der bislang klassischen Zoneneinteilung richtet sich das Augenmerk auf die sichere Gestaltung einzelner Prozesse.
Sicherer Umgang mit Bargeld
Die Notwendigkeit dieser radikalen Überarbeitung erklärt Sebastian Brose, VdS-Abteilungsleiter für Produktmanagement: „Mittlerweile gibt es in Deutschland über 100.000 Bezugsquellen für Bargeld. Das klassisch in Banken eingesetzte Zwiebelschalenprinzip zur sicheren Aufbewahrung lässt sich auf viele andere Bezugsquellen nur schwer übertragen. Dabei verfügen beispielsweise Supermärkte heute teilweise sogar über höhere Bargeldsummen als Bankfilialen.
Es war deshalb notwendig, Anforderungen für den Umgang mit Bargeld prozessbezogen und unabhängig von der Betriebsart zu definieren.“ Die Richtlinien definieren für die typischen Bargeldprozesse der Annahme, Ausgabe, Bearbeitung, Lagerung und […]
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