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– Sieg für Sittenwächter – Ärztin verurteilt: Informationen über Abtreibungen bleiben verboten
- Warum KI zur Gefahr für KI werden kann
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- Warum auch Experten auf Social Engineering hereinfallen
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- Bundestag wählt neue Datenschutzbeauftragte
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- CyberArk kauft Venafi für 1,54 Mrd. US-Dollar
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- Unternehmen intensivieren Behördenkooperation bei Ransomware-Fällen
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- Zero-Day-Schwachstelle in Google Chrome und Microsoft Edge
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- Schwachstellen in Acronis Cyber Protect entdeckt
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- Die Gefahren von Schatten-IT
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- NIS2 macht Cybersecurity zur Pflicht
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- Qualys bietet ein globales MSSP-Portal an
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- Anwendungssicherheit ist ein blinder Fleck bei Führungskräften
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- 20 Jahre alte Lücke ermöglicht Angreifern das Auslesen von Daten
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- Anbieter dürfen keine unsicheren Kennwörter mehr zulassen
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- Überwachung vs. Datenschutz: Die Auswirkungen von Abschnitt 702
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- Sicherheitsmaßnahmen beim Einsatz von Fernwartungssoftware
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- Dell erweitert seine Cyberresilienz
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- Ransomware-Angriffe zielen zunehmend auf Datendiebstahl ab
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- Anzeichen für eine Zero-Day-Schwachstelle bei Zyxel-Geräten
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- Archivierte Apache-Projekte sind eine Gefahr
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Die Ärztin Kristina Hänel wurde im November 2017 vom Amtsgericht Gießen zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt. Der Vorwurf: Sie habe im Internet mit Abtreibungen ihre Praxis beworben. Die Ärztin verteidigte sich: Sie habe lediglich Informationen über Schwangerschaftsabbrüche zur Verfügung gestellt. Doch nach der Berufung bestätigte das Landgericht Gießen nun das Urteil.
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