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Am 20. Mai 2022 hat das BSI die streitige Allgemeinverfügung vom 7. Februar 2020 zurückgenommen. Um den bisherigen Rollout absichern zu können, hat das BSI eine Feststellung nach § 19 Abs. 6 MsbG erlassen. Damit kann der Weiterbetrieb und Einbau intelligenter Messsysteme durch die Messstellenbetreiber fortgeführt werden.

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