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Wer seine Bankgeschäfte am Notebook oder übers Smartphone erledigt, spart sich den Weg in die Filiale. Bei einigen Instituten hat die Bequemlichkeit aber unter Umständen ihren Preis. Verbraucherschützer kritisieren die Extra-Gebühren. Zu Recht? Das klärt seit Dienstag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Das Urteil soll am 25. Juli verkündet werden.
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