MoneyTiming: Aktuelle Beiträge
- Notfallschrank mit Laptops für Kommunen nach Cyberangriffen
-
Sprache des Prüfprotokolls
- Schutz gegen Ransomware via SFTP oder Cloud-Sicherung
-
Sprache des Prüfprotokolls
- Veränderungen im Datenschutz bei Microsoft 365
-
Sprache des Prüfprotokolls
- „Unheilige Allianz“ zwischen Cyberkriminellen und Geheimdiensten
-
Sprache des Prüfprotokolls
- 91 Prozent der Firmen haben Lösegeld für Ransomware bezahlt
-
Sprache des Prüfprotokolls
- Millionen Repositories sind mit bösartigen Metadaten kompromittiert
-
Sprache des Prüfprotokolls
- Cyberkriminelle greifen LastPass-Nutzer an
-
Sprache des Prüfprotokolls
- GPT4All – KI ohne Internet nutzen
-
Sprache des Prüfprotokolls
- Wenn der Helpdesk zur Gefahr wird
-
Sprache des Prüfprotokolls
- Eset sichert Kleinst- und Homeoffice-Betriebe ab
-
Sprache des Prüfprotokolls
- Compliance hat im Mittelstand oft Vorrang vor IT-Sicherheit
-
Sprache des Prüfprotokolls
- AMD veröffentlicht Updates für Schwachstellen in Grafiktreiber
-
Sprache des Prüfprotokolls
- Microsoft erweitert März-Update von Exchange
-
Sprache des Prüfprotokolls
- Vorratsdatenspeicherung: Faeser sieht sich durch Urteil bestärkt
-
Sprache des Prüfprotokolls
- Was sicherer Cloud-Migration oft im Wege steht
-
Sprache des Prüfprotokolls
- Kostenfalle Sovereign Cloud
-
Sprache des Prüfprotokolls
- Oliver Dehning vom Eco-Verband widerspricht Europol
-
Sprache des Prüfprotokolls
- Mehr Phishing durch KI
-
Sprache des Prüfprotokolls
- Cyberkriminelle können pfSense übernehmen
-
Sprache des Prüfprotokolls
- Sicherheitslücke bei Webex-Instanz der Bundeswehr geschlossen
-
Sprache des Prüfprotokolls
Frage:Gibt es eine Vorgabe, in welcher Sprache ein Prüfprotokoll (DIN VDE 0100-600 (VDE 0100-600); DIN VDE 0105-100 (VDE 0105-100) bzw. DIN VDE 0701-0702 (VDE 0701-0702)) abzufassen ist? Prüfungsort ist Deutschland.
Antwort:Es ist mir keine direkte Vorgabe aus den elektrotechnischen Regelwerken bekannt, die verbindlich eine bestimmte Sprache fordert. In der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gibt es immer die Formulierung „muss in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache abgefasst sein“. Dabei geht es nicht primär um Prüfprotokolle, sondern um Gebrauchsanweisungen und Betriebsanweisungen. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) fordert dies noch etwas allgemeiner, nur um an dieser Stelle auf ein paar Regelwerke zu verweisen.
Tatsächlich sind mir ein paar vereinzelte Unternehmen in Deutschland bekannt, die Prüfprotokolle in der Sprache des Landes ihres Mutterkonzerns fordern – also in Englisch oder Französisch.
Letztendlich ist es ein Detail, dass zwischen Prüfer und Auftraggeber abgestimmt werden muss. Mithilfe von moderner Software lassen sich die Prüfungen in andere Vorlagen oder Sprachen konvertieren.
Dabei ist […]
}