Staatlicher Zugriff auf Bestandsdaten geht Karlsruhe zu weit
Staatlicher Zugriff auf Bestandsdaten geht Karlsruhe zu weit
Die staatlichen Zugriffsmöglichkeiten auf persönliche Daten von Handy- und Internetnutzern zur Strafverfolgung und Terrorabwehr gehen zu weit. Das Bundesverfassungsgericht erklärte mehrere Regelungen zur sogenannten Bestandsdatenauskunft für verfassungswidrig.