Staatlicher Zugriff auf Bestands­daten geht Karlsruhe zu weit

Staatlicher Zugriff auf Bestands­daten geht Karlsruhe zu weit

Staatlicher Zugriff auf Bestands­daten geht Karlsruhe zu weit

Die staatlichen Zugriffsmöglichkeiten auf persönliche Daten von Handy- und Internetnutzern zur Strafverfolgung und Terrorabwehr gehen zu weit. Das Bundes­verfassungs­gericht erklärte mehrere Regelungen zur sogenannten Bestandsdatenauskunft für verfassungswidrig.

Artikel lesen

Schreibe einen Kommentar