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Eine angemessene Schutzkleidung hätte die Auswirkung dieses Unfalls möglicherweise mindern können: Schutzkleidung gegen thermische Gefahren eines Lichtbogens darf nicht brennen. Daher stellt sich die Frage, warum Schutzkleidung nicht angelegt wird.

Schutzkleidung muss Akzeptanz finden
Eine mögliche Antwort findet sich im Internet. In verschiedenen Foren ist immer wieder zu lesen, dass die vom Arbeitgeber verordnete Schutzkleidung schwer, unbequem oder steif sei. Die Betroffenen schildern ihr Unwohlsein und suchen in verschiedenen Portalen nach Alternativen.

Das Anliegen der Betroffenen ist verständlich. Für Sport und Freizeit gibt es seit Langem hoch funktionelle Bekleidungssysteme, die Feuchtigkeitsmanagement, Bewegungsfreiheit und Leichtigkeit bieten.

Und auch die PSA-Richtlinie fordert eine ergonomische Gestaltung: „Die Persönlichen Schutzausrüstungen müssen so konzipiert und hergestellt werden, dass der Benutzer unter den bestimmungsgemäßen und vorhersehbaren Einsatzbedingungen die mit Risiken verbundene Tätigkeit normal ausüben kann und dabei über einen möglichst hohen und den Risiken entsprechenden Schutz verfügt.“

Komfort lässt sich messen
Auf den gewohnten Komfort muss man im Beruf nicht zwingend verzichten. […]

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