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Weil ein bereits abgeschobener Asylbewerber wieder nach Deutschland gekommen ist und einen neuerlichen Asylantrag stellt, forderte der AfD-Bundestagsabgeordnete Thomas Seitz, die Änderung des Artikels 102 im Grundgesetz dürfe „kein Tabu sein“. Der Paragraf legt die Abschaffung der Todesstrafe fest. Nun will der AfD-Politiker klarstellen: Es sei alles nicht so gemeint gewesen.

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