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Trotz Unfruchtbarkeit – Hartz-IV-Empfänger verliert: Jobcenter muss nicht für Sperma-Konservierung bezahlen
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Trotz Unfruchtbarkeit – Hartz-IV-Empfänger verliert: Jobcenter muss nicht für Sperma-Konservierung bezahlen
Muss ein Jobcenter bei drohender Unfruchtbarkeit die Kosten für die Aufbewahrung von eingefrorenem Sperma übernehmen? Das Bundessozialgericht in Kassel hat sich im Fall eines Hartz-IV-Empfängers nun dagegen entschieden. Geklagt hatte ein 22-Jähriger, der nach einer Chemotherapie unfruchtbar ist.
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