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Frage: Bei der Begutachtung zur Modernisierung einer Aufzugsanlage wurde festgestellt, dass die Schaltgerätekombination zur Aufzugssteuerung keine Überspannungsschutzeinrichtung enthält. Die nächste vorgelagerte Hauptverteilung ist ca. 12 m entfernt, die nachfolgende Tableau-Steuerung kann sich bis sieben Etagen unterhalb befinden. Das Gebäude ist im Jahr 1961 erbaut worden. In einigen Teilen im Gebäude sind bereits Überspannungsschutzeinrichtungen eingesetzt. Auf Nachfrage, wurde mir gesagt, dass die Überspannungsschutzeinrichtungen nicht Bestandteil der Aufzugsrichtlinie und deshalb für die Aufzugsanlage ohne Bedeutung seien. Das sehe ich jedoch gänzlich anders, da auch bei der Aufzugsanlage eine Prüfung nach DGUV-Vorschrift durchgeführt wird und Komponenten der „normalen“ Elektrotechnik verwendet werden.
Antwort:Der Einsatz von Überspannungs-Schutzeinrichtungen (SPDs) muss nach Abschnitt 443.4 der DIN VDE 0100-443 (VDE 0100-443) [1] vorgesehen werden, wenn die Folgen von Überspannungen Auswirkungen haben auf:
Menschenleben, z. B. Anlagen für Sicherheitszwecke, medizinische genutzte Bereiche;
öffentliche Einrichtungen und Kulturbesitz, z. B. Ausfall von öffentlichen Diensten, Telekommunikationszentren, Museen;
Gewerbe- oder Industrieaktivitäten, z. B. Hotels, Banken, Industriebetriebe, […]
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