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Frage:

Ist bei einem Kaltgerätekabel, einer Verlängerungsleitung ohne berührbare leitfähige Teile eine Isolationsmessung zwischen den aktiven Leitern und dem Schutzleiter erforderlich? Wie sieht es bei Steckdosenleisten aus? Oder bezieht sich die Isolationsmessung wirklich nur auf aktive Teile und jedes berührbare leitfähige Teil eines Gerätes

Antwort:

Obwohl die Frage des Anfragenden auf den ersten Blick einfach aussieht, ist es auf den zweiten Blick nicht so.

Was die Norm vorschreibt. Hier kommen sowohl die DIN VDE 0100-600 (VDE 0100-600)[1] als auch die DIN VDE 0701-0702 (VDE 0701-0702) [2] in Betracht.

Abschnitt 6.4.3.3, Isolationswiderstand der elektrischen Anlage, von DIN VDE 0100-600 (VDE 0100-600)[1] fordert: „Der Isolationswiderstand muss zwischen:

a) aktiven Leitern, und

b) aktiven Leitern und dem mit der Erdungsanlage verbundenen Schutzleiter

gemessen werden.“

Dagegen lautet die entsprechende Forderung für die Prüfung elektrischer Geräte nach DIN VDE 0701-0702 (VDE 0701-0702) [2]: „5.1.2. Prüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahme gegen elektrischen Schlag nach 5.3 bis 5.7. […] Bei Instandsetzung, Änderung und Wiederholungsprüfungen

Nachweis des […]

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