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Eine alleinerziehende Mutter sollte beim Münchner Jugendamt angeben, wann, wo und wie oft sie mit dem Vater ihrer Tochter Sex hatte. Die Frau fühlt sich diskriminiert, empfindet die Fragen als zu intim und sexistisch. Das Amt hingegen beruft sich auf das erweiterte Unterhaltsvorschussgesetz.
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