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Das Oberlandesgericht (OLG) München hat den Mobilfunkanbieter O2 im Kampf um neue Kunden in die Schranken gewiesen. O2 wurde untersagt, bei Werbeanrufen Falschbehauptungen über die Konkurrenz von der Telekom aufzustellen, urteilte das Gericht am Donnerstag.

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