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Vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wehrt sich ein Rumäne gegen die Aufzeichnung seiner Kommunikation durch seinen Arbeitgeber: Er war entlassen worden, weil er im Büro über den Internetzugang des Unternehmens private Nachrichten verschickt hatte. Dies sei ein Verstoß gegen sein Recht auf Privatsphäre, sagt er – und bekommt Recht. Was das für deutsche Arbeitnehmer bedeutet.
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