MoneyTiming: Aktuelle Beiträge
- Notfallschrank mit Laptops für Kommunen nach Cyberangriffen
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Urteil des OLG Frankfurt – Private Firmen dürfen keine Blitzer-Knöllchen ausstellen
- Schutz gegen Ransomware via SFTP oder Cloud-Sicherung
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- Veränderungen im Datenschutz bei Microsoft 365
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- „Unheilige Allianz“ zwischen Cyberkriminellen und Geheimdiensten
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- 91 Prozent der Firmen haben Lösegeld für Ransomware bezahlt
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- Millionen Repositories sind mit bösartigen Metadaten kompromittiert
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- Cyberkriminelle greifen LastPass-Nutzer an
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- GPT4All – KI ohne Internet nutzen
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- Wenn der Helpdesk zur Gefahr wird
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- Eset sichert Kleinst- und Homeoffice-Betriebe ab
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- Compliance hat im Mittelstand oft Vorrang vor IT-Sicherheit
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- AMD veröffentlicht Updates für Schwachstellen in Grafiktreiber
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- Microsoft erweitert März-Update von Exchange
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- Vorratsdatenspeicherung: Faeser sieht sich durch Urteil bestärkt
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- Was sicherer Cloud-Migration oft im Wege steht
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- Kostenfalle Sovereign Cloud
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- Oliver Dehning vom Eco-Verband widerspricht Europol
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- Mehr Phishing durch KI
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- Cyberkriminelle können pfSense übernehmen
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- Sicherheitslücke bei Webex-Instanz der Bundeswehr geschlossen
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Urteil des OLG Frankfurt – Private Firmen dürfen keine Blitzer-Knöllchen ausstellen
Städte und Gemeinden dürfen Geschwindigkeitsmessungen im Straßenverkehr mit Blitzern einem Gerichtsbeschluss zufolge nicht privaten Firmen übertragen. Die Verkehrsüberwachung durch private Dienstleister sei gesetzeswidrig, erklärte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main am Dienstag in einer Grundsatzentscheidung.
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