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Eine Bäckereikette darf in Bayern auch an Sonn- und Feiertagen ohne zeitliche Beschränkung unbelegte Brötchen verkaufen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) München am Donnerstag entschieden. Für die Richter ist ein Brötchen als “zubereitete Speise” anzusehen. Das ist das entscheidende Kriterium in diesem Fall.
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