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Ein Urteil mit Folgen: Das Amtsgericht München hat die Klage eines Mieters abgewiesen, der für seine Wohnung mehr als zehn Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete bezahlen muss. Die Richter hielten die bayerische Verordnung für fehlerhaft und wollten sie laut “tz” nicht anwenden.

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