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Im Streit um private Ferienwohnungen in der Hauptstadt hat das Berliner Oberverwaltungsgericht (OVG) das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingeschaltet. Es soll sich mit der Frage befassen, ob das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum auch rückwirkend gelten darf.

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