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Wegen einer Chemotherapie drohte einem Hartz-IV-Empfänger der Verlust seiner Fruchtbarkeit. Daraufhin beauftragte er ein Institut mit dem Einfrieren seiner Spermien. Das Jobcenter muss ihm die Kosten nun erstatten. Dies entschied das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen.
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