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Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe prüft am Mittwoch, wer bei Schnee und Eis für nicht gestreute Stellen auf dem Gehweg haftbar ist. Ein Münchner klagt auf 4300 Euro Schadenersatz, weil er sich bei einem Sturz verletzte. Die Stadt hatte nur eine Seite des Gehwegs geräumt.

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