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Die ehemalige Interimsleiterin der Bremer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf), Josefa Schmid, ist mit einer Beschwerde gegen ihre Versetzung nach Bayern vor Gericht endgültig gescheitert. Das Bremer Oberverwaltungsgericht (OVG) entschied, dass die Versetzung weder auf sachwidrigen Gründen noch auf einer unzureichenden Abwägung der Belange Schmids beruhe.

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