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Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat am Mittwoch entschieden, dass die Abschiebung des ehemaligen Leibwächters von Osama Bin Laden rechtens war. Die Rückführung des Tunesiers hatte im Sommer 2018 einen großen Streit zwischen Justiz und Politik ausgelöst. Damit wies das Gericht die Klage des Mannes ab.

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