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Die Anwendung des neuen Datenschutzrechts auf Datenschutz-Klassiker wie die Videoüberwachung fällt Unternehmen schwer. Orientierungshilfen der Aufsichtsbehörden und neue Gerichtsurteile zeigen den Weg, der Blick in das deutsche Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) jedoch nicht. Unternehmen sollten sich hier nicht verwirren lassen, sonst kann es zu Fehlern im Datenschutz kommen.

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