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Eigentlich sollte die Regelung eine „Ghettobildung“ und Wohnungsnot in der Flüchtlingskrise verhindern: Mit der Wohnsitzauflage können die Länder seit dem vergangenen Jahr anerkannten Flüchtlingen bis zu drei Jahre vorschreiben, dass sie in dem Bundesland zu bleiben haben, dem sie ursprünglich zugewiesen wurden.

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