MoneyTiming: Aktuelle Beiträge

Verbraucher haben nach zehn Jahren ein ordentliches Kündigungsrecht von Darlehen mit gebundenem Sollzinssatz. Diese Regelung nach BGB 489 gilt für alle Immobilienkäufer, die für ihre Baufinanzierung eine längere Bindung als zehn Jahre vereinbart haben. Worauf sie beim Ausstieg achten müssen.Von FOCUS-Online-Experte Robert Tzschöckel

Artikel lesen


}

Kommentieren ist momentan nicht möglich.

Suchen

MoneyTiming: Weitere Artikel