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Die Forderung nach Datenschutz durch Technikgestaltung (Privacy by Design) hat eine zentrale Bedeutung in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Leider richtet sich die DSGVO aber gar nicht an die Hersteller, sondern an die Anwender. Ein aktuelles Schreiben des Europäischen Datenschutzausschusses (European Data Protection Board) macht dies nochmals deutlich.

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