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Für den Empfänger ist sie oft lästig, für den Absender zwingend notwendig: Direktwerbung. Unerwünschte Werbung erscheint wie ein Verstoß gegen den Datenschutz. Doch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) enthält keine expliziten Vorschriften zur Werbung. Das bedeutet aber nicht, dass es keine Vorgaben für die Rechtmäßigkeit von Direktwerbung geben würde.
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