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Ein Datenschutzbeauftragter überwacht die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen und ist Ansprechpartner für Datenschutzthemen. Je nach gesetzlichen Vorgaben und organisato­rischer Einheit, für die er tätig ist, hat er spezi­fische Aufgaben. Datenschutzbeauftragte können vom Bund, von den Ländern oder von Unternehmen und anderen Organisationen bestellt sein. Die DSGVO verpflichtet unter bestimmten Voraussetzungen zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten.

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