MoneyTiming: Aktuelle Beiträge
- Kaspersky meldet dramatischen Anstieg der Ransomare-Angriffe
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Wegweisendes Urteil – Bundesfinanzhof hält Teil der Aktienbesteuerung für verfassungswidrig
- Warum KI zur Gefahr für KI werden kann
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Wegweisendes Urteil – Bundesfinanzhof hält Teil der Aktienbesteuerung für verfassungswidrig
- Warum auch Experten auf Social Engineering hereinfallen
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Wegweisendes Urteil – Bundesfinanzhof hält Teil der Aktienbesteuerung für verfassungswidrig
- Bundestag wählt neue Datenschutzbeauftragte
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Wegweisendes Urteil – Bundesfinanzhof hält Teil der Aktienbesteuerung für verfassungswidrig
- CyberArk kauft Venafi für 1,54 Mrd. US-Dollar
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Wegweisendes Urteil – Bundesfinanzhof hält Teil der Aktienbesteuerung für verfassungswidrig
- Unternehmen intensivieren Behördenkooperation bei Ransomware-Fällen
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Wegweisendes Urteil – Bundesfinanzhof hält Teil der Aktienbesteuerung für verfassungswidrig
- Zero-Day-Schwachstelle in Google Chrome und Microsoft Edge
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- Schwachstellen in Acronis Cyber Protect entdeckt
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- Die Gefahren von Schatten-IT
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- NIS2 macht Cybersecurity zur Pflicht
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- Qualys bietet ein globales MSSP-Portal an
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- Anwendungssicherheit ist ein blinder Fleck bei Führungskräften
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- 20 Jahre alte Lücke ermöglicht Angreifern das Auslesen von Daten
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Wegweisendes Urteil – Bundesfinanzhof hält Teil der Aktienbesteuerung für verfassungswidrig
- Anbieter dürfen keine unsicheren Kennwörter mehr zulassen
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- Überwachung vs. Datenschutz: Die Auswirkungen von Abschnitt 702
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- Sicherheitsmaßnahmen beim Einsatz von Fernwartungssoftware
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- Dell erweitert seine Cyberresilienz
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- Ransomware-Angriffe zielen zunehmend auf Datendiebstahl ab
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- Anzeichen für eine Zero-Day-Schwachstelle bei Zyxel-Geräten
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Wegweisendes Urteil – Bundesfinanzhof hält Teil der Aktienbesteuerung für verfassungswidrig
- Archivierte Apache-Projekte sind eine Gefahr
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Wegweisendes Urteil – Bundesfinanzhof hält Teil der Aktienbesteuerung für verfassungswidrig
Der Bundesfinanzhof hält einen Teilaspekt der Aktienbesteuerung in Deutschland für verfassungswidrig. Deswegen hat das höchste deutsche Finanzgericht nun einen Streitfall dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vorgelegt, wie der Finanzhof am Freitag in München mitteilte.
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