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Ein Anleger hatte bei einem Vermittler eine Rürup-Rente abgeschlossen. Dabei wurde dem Kunden wichtige Vertrags-Bestimmungen verschwiegen. Der Mann klagte, das Gericht urteilte zu seinen Gunsten: Vermittler müssen ausdrücklich über die Nachteile einer Police aufklären. Sonst bekommt der Versicherungsnehmer Schadensersatz.
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