MoneyTiming: Aktuelle Beiträge

Für einen ausreichenden Arbeitsschutz sind alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um insbesondere das Leben und die Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen. Hierzu gehört ebenfalls zwingend die Pflicht, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen.
Je nach Art der Arbeit, kann eine Gefährdungsbeurteilung mehr oder weniger detailliert ausfallen. Wie eine Gefährdungsbeurteilung bei Arbeiten auf Leitern aussehen kann, zeigt ein nachfolgendes Beispiel: Der Leitersturz.

Am Arbeitsplatz 
von der Stehleiter gestürzt
Zwei Arbeitnehmer aus einem Elektrobetrieb waren jeweils auf einer Stehleiter im Lager tätig, um umfassende Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchzuführen. Hierbei stürzte der eine Arbeitnehmer kopfüber von der Stehleiter und kam mit schwersten Kopfverletzungen ins Krankenhaus. Im Verlauf wurde der Unfallhergang genau untersucht. Eine Gefährdungsbeurteilung konnte der Elektrobetrieb als Arbeitgeber nicht vorlegen.

Wer die Kosten trägt
Die gesetzlichen Unfallversicherungen tragen bei Arbeitsunfällen in der Regel die Kosten für die Heilbehandlung. Allerdings kann sich die gesetzliche Unfallversicherung beim verantwortlichen Arbeitgeber die Kosten zurückholen, wenn dieser grob fahrlässig gehandelt hat. Legt der Arbeitgeber […]

Artikel lesen


}

Kommentieren ist momentan nicht möglich.

Suchen

MoneyTiming: Weitere Artikel