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Frage:Wir sollen im Bad eines Bungalows einen zusätzlichen Potentialausgleich installieren. Die Leitungen für Wasser sind in kunststoffumhüllten Metallrohren ausgeführt. Es gibt einen Boiler mit 80 l Fassungsvermögen, eine Dusche und ein Waschbecken. Ein Hauptpotentialausgleich ist nicht vorhanden. Wie ist mit den kunststoffumhüllten Metallrohren zu verfahren? Wie sind die letzten Sätze des Abschnitts 701.415.2 von DIN VDE 0100-701 (VDE 0100-701) zu verstehen und zu handhaben?

Antwort:Vorweg. Leider macht der Anfragende keine Angaben dazu, ob es sich um die Neuerrichtung einer elektrischen Anlage zum jetzigen Zeitpunkt in einem Raum mit Badewanne oder Dusche handelt oder ob es sich um eine vorhandene elektrische Anlage handelt, die nach früher gültigen Normen errichtet wurde und bei der, bei einer wiederkehrenden Prüfung, das Fehlen des Schutzpotentialausgleichs festgestellt wurde.

Fakt ist, dass es eigentlich nicht sein kann, dass es noch Gebäude mit elektrischen Anlagen gibt, bei denen ein „Hauptpotentialausgleich“ (jetzt: Schutzpotentialausgleich über die Haupterdungsschiene) nicht vorhanden ist. Die Forderung […]

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