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Zuständigkeit für Bewachungsrecht wechselt ans BMI
Kötter Security bewertet die vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) bekannt gegebene Zuständigkeitsübernahme für das Bewachungsrecht, die zum 1. Juli 2020 in Kraft tritt, ausdrücklich positiv: „Mit dem Verantwortungswechsel vom Bundeswirtschaftsministerium hin zum BMI folgt Deutschland dem erfolgreichen Vorbild nahezu aller europäischen Nachbarstaaten und erfüllt damit gleichzeitig einen lange bestehenden Wunsch der Sicherheitswirtschaft, für den sich unser Haus gemeinsam mit unserem Bundesverband seit vielen Jahren stark gemacht hat“, erklärte Friedrich P. Kötter, Verwaltungsrat der Kötter Security Gruppe.
Wechsel der Zuständigkeit für das Bewachungsrecht ans BMI verspricht höhere Qualitätsstandards
Dabei zeigte sich der Vizepräsident des Bundesverbandes der Sicherheitswirtschaft (BDSW) überzeugt, dass durch die künftige Zuständigkeit des BMI in Kombination mit dem von der Bundesregierung gleichfalls angekündigten Sicherheitsdienstleistungsgesetz die Qualitätsstandards in der Branche deutlich steigen werden. „Dies hat Bundesinnenminister Horst Seehofer in seiner Erklärung ausdrücklich betont, worüber ich mich besonders freue.“
Horst Seehofer sagte konkret, mit […]
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