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Das Berliner Verwaltungsgericht hat einem Eilantrag gegen sogenannte Pop-up-Radwege in der Hauptstadt stattgegeben. Wegen “ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit” für die acht temporären Radwege verpflichtete das Gericht die Verkehrssenatsverwaltung laut Mitteilung vom Montag, die entsprechende Beschilderung zu entfernen. Die Voraussetzung für die Einrichtung der Radwege in der Corona-Pandemie habe nicht vorgelegen.
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