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In Freiburg – Staatsanwalt ist seit Jahren nicht mehr tätig – doch erhält weiterhin Bezüge
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- Insider-Angriffe erkennen und abwehren
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- Ein Überblick über Internetstörungen im 1. Quartal 2024
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- Big Data und KI brauchen IT-Sicherheit
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- Security-Update für Windows-Server lässt sich nicht installieren
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- Cross-Site-Scipting ermöglicht Ausführen von Malware
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- Europawahl: „Eine Manipulation durch Cyberangriffe ist ausgeschlossen“
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- So lässt sich die Cloud rechtskonform nutzen
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- Die richtige Cyberversicherung finden
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- Angreifer erbeuten Kundendaten über Snowflake
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- Open-Source-Gemeinschaft entwickelt Cybersicherheitsprozesse für die Umsetzung von CRA-Vorschriften
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- Intel schließt kritische Schwachstellen in Servern und KI-Diensten
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Stephan Z. ist Staatsanwalt an den Freiburger Strafgerichten. Nachdem er jedoch wegen Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt verurteilt wurde, darf er keine Verfahren mehr führen. Einem Bericht der „Bild“-Zeitung zufolge bekomme der 56-Jährige jedoch weiterhin seine Bezüge – ohne etwas dafür zu tun.
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